Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2209
VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91 (https://dejure.org/1991,2209)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 (https://dejure.org/1991,2209)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 1991 - 14 TH 369/91 (https://dejure.org/1991,2209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 Nr 1 GastG, § 15 Abs 2 GastG, § 80 Abs 5 VwGO
    Zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 77 (Ls.)
  • NJW 1992, 1254 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 491/91

    Zum Sofortvollzug des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91
    Allerdings bestand im vorliegenden Fall zu einer besonders intensiven Beaufsichtigung des Lokals der Antragstellerin um so mehr Anlaß, als in der Nachbarschaft mindestens eine Gaststätte betrieben wurde, die sich zu einem allgemeinen Treffpunkt von Dealern entwickelt hatte (dazu Beschluß des Senats vom heutigen Tage -- 14 TH 491/91 --), und von der auch für die Antragstellerin erkennbar eine Gefährdung ihrer eigenen Gaststätte zu besorgen war.

    Da auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung keinen Anlaß zu rechtlichen Bedenken gibt (vgl. dazu ebenfalls die im Beschluß vom heutigen Tage -- 14 TH 491/91 -- auf ausdrückliche Rüge erfolgten Ausführungen), war der Antrag insgesamt mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 1 VwGO abzulehnen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.1986 - 4 A 1443/84

    Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Rauschgifthandels

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91
    Von einer solchen Aufsichtspflichtverletzung geht der Senat aus, ohne daß nach seiner Auffassung in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität mißbraucht werden, bewiesen werden muß, daß der Wirt Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte (so überzeugend Kienzle, Zur Risikoverteilung im Gaststättenrecht, GewA 1983, S. 281, 285; anders in einem Fall, in welchem dem Gastwirt auch nach Beweisaufnahme nicht hat widerlegt werden können, weder etwas von Rauschgiftgeschäften bemerkt zu haben, noch seine Aufsichtspflicht nicht verletzt zu haben, OVG Münster, Urteil vom 8. April 1986 -- 4 A 1443/84 --, GewA 1986, S. 385, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 -- 1 C 44/86 --, NVwZ 1989, S. 453).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15

    Betäubungsmittel; Diskothek; Gewerbeuntersagung; Interessenabwägung; Polizei;

    Auch ohne Beteiligung an strafbaren Handlungen und Ordnungswidrigkeiten verletzt der Gaststättenbetreiber die zur Annahme seiner gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit führende Aufsichtspflicht, wenn solche Missstände eintreten, die bei gehöriger Aufsicht nicht hätten vorkommen können (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, NVwZ 1992, 192).
  • VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04

    Gewerberecht - Gaststätten, Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen

    Dabei reicht die bloße Tatsache eines festgestellten Drogenmissbrauchs, dazu zählen neben Konsum und Handel auch die Anbahnung in dem Lokal als Kontaktadresse für sich allein aber nicht aus, um den Betreiber als unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG zu betrachten (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311 ).

    Andererseits ist es nicht erforderlich, dass in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen, wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität, missbraucht werden, dem Gastwirt bewiesen werden muss, dass er Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte; ausreichend ist die Feststellung einer Aufsichtspflichtsverletzung (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311 ), die darauf gründet, dass er verpflichtet ist, der von ihm betriebenen Gaststätte eine Attraktivität als Treffpunkt für Drogenabhängige und Drogenhändler erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. nachhaltig zu nehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294 : Haben die Bemühungen des Gastwirts, seine Gaststätte nicht länger als Treffpunkt für Drogenkonsumenten und Drogenhändler attraktiv zu machen , keinen Erfolg gehabt, so muss er gegebenenfalls vorübergehend die Gaststätte schließen.).

    Regelmäßig streiten in den Fällen, in denen zu einer besonders intensiven Beaufsichtigung der Gaststätte Anlass bestand, keine offensichtlichen Erfolgsaussichten für das Betriebsfortführungsinteresse und das öffentliche Interesse am Sofortvollzug gewinnt überragende Bedeutung (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311, 312; Bayer. VGH , Beschluss vom 16.06.1983 - 22 CS 83A.1310 -, GewArch 1984, 101).

  • VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15

    London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen

    Dabei reicht die bloße Tatsache eines festgestellten Drogenmissbrauchs - dazu zählen neben Konsum und Handel auch die Anbahnung in dem Lokal als Kontaktadresse - für sich allein grundsätzlich noch nicht aus, um den Betreiber als unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG zu betrachten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311).

    Es ist nicht erforderlich, dass in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen, wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität, missbraucht werden, dem Gastwirt bewiesen werden muss, dass er Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte; ausreichend ist die Feststellung einer Aufsichtspflichtverletzung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311), die darauf gründet, dass er verpflichtet ist, der von ihm betriebenen Gaststätte eine Attraktivität als Treffpunkt für Drogenabhängige und Drogenhändler erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. nachhaltig zu nehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 14 S 1003/92

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Betriebsschließung wegen Duldung von

    Dies läßt darauf schließen, daß es ihm entweder am Willen oder an der Fähigkeit fehlt, seinerseits alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um die aus dem Verkehr mit Betäubungsmitteln in seinem Lokal resultierenden Gefahren abzuwehren (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.1980, GewArch 1981, 27; BayVGH, Beschluß vom 16.06.1983, GewArch 1984, 101; Hess.VGH, Beschluß vom 22.03.1991, GewArch 1991, 311 = NVwZ 1992, 192).

    Gerade die räumliche Nähe zu dem Drogenumschlagsplatz begründet eine erhöhte Aufsichtspflicht, um sicherzustellen, daß die Gaststätte in Einklang mit geltendem Recht betrieben wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, aaO; Hess.VGH, Beschluß vom 22.03.1991, aaO).

  • OVG Bremen, 24.08.2016 - 2 B 98/16

    Aufsichtspflicht; Gaststättenbetrieb; Unzuverlässigkeit; Gaststättenrecht

    Der Gaststättenbetreiber verletzt die zur Annahme seiner gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit führende Aufsichtspflicht, wenn solche Missstände eintreten, die bei gehöriger Aufsicht nicht hätten vorkommen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44/86 -, BVerwGE 81, 74-81, Rn. 26; Urteil vom 28.07.1978 - I C 43.75 -, BVerwGE 56, 205 -208, Rn. 20; OVG Bremen, Beschluss vom 05.10.2009 - 2 B 273/09 -, Rn. 21, [...]; OVG NW, Beschluss vom 04.03.2016 - 4 B 168/16 -, Rn. 4, [...]; NdsOVG, Beschluss vom 29.06.2015 - 7 ME 32/15 -, Rn. 13, [...], HessVGH, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, Rn. 6, [...]).
  • OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93

    Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubsnis wegen Unzuverlässigkeit, Duldung

    Er muß ihn erforderlichenfalls sogar (vorübergehend) schließen und sein Gewerbe gegebenenfalls an anderer Stelle wieder aufnehmen (s. hierzu auch VGH Kassel, Beschl. v. 22.3.1991 - 14 TH 369/91 und 491/91, GewArch 1991, S. 311 = NVwZ 1992, S. 192 und S. 193; ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 27.5.1993, GewArch 1993, 335 ), damit auf diese Weise die "Szene" das Interesse verliert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 4 A 2160/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44.86 -, BVerwGE 81, 74 = juris, Rn. 26; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 22.3.1991 - 14 TH 369/91 -, NVwZ 1992, 192 = juris, Rn. 6 f.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht